WLSB-Präsident Tappeser zur Entscheidung des EuGH
  14.09.2010


Die EuGH-Entscheidung zum staatlichen Monopol auf Sportwetten und Lotterien in Deutschland stößt auf geteiltes Echo in den Sportverbänden. Während sich der Leistungs- und Spitzensport über eine Liberalisierung des Sportwettenmarkts freut, äußern die Vertreter des Breitensports Bedenken.

Klaus Tappeser„Der organisierte Sport darf bei einer Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages nicht benachteiligt werden“, kommentiert WLSB-Präsident Klaus Tappeser (Bild rechts) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum staatlichen Monopol auf Sportwetten und Lotterien in Deutschland. Die Gründung von Toto-Lotto vor über 60 Jahren habe in Baden-Württemberg ausschließlich das Ziel verfolgt, mit den Einnahmen den Sport und soziale Zwecke zu fördern. „Dieser Leitgedanke muss auch in allen zukünftigen Regelungen zur Veranstaltung von Glücksspielen eine zentrale Rolle spielen“, mahnt der WLSB-Präsident. Mehr Infos: www.wlsb.de.