WLSB-Präsident Tappeser zur Entscheidung des EuGH
14.09.2010
„Der organisierte Sport darf bei einer Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages nicht benachteiligt werden“, kommentiert WLSB-Präsident Klaus Tappeser (Bild rechts) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum staatlichen Monopol auf Sportwetten und Lotterien in Deutschland. Die Gründung von Toto-Lotto vor über 60 Jahren habe in Baden-Württemberg ausschließlich das Ziel verfolgt, mit den Einnahmen den Sport und soziale Zwecke zu fördern. „Dieser Leitgedanke muss auch in allen zukünftigen Regelungen zur Veranstaltung von Glücksspielen eine zentrale Rolle spielen“, mahnt der WLSB-Präsident. Mehr Infos: www.wlsb.de.