Bundesrat beschließt Ausnahmeregelung: Public Viewing zur Fußball-EM 2008
  30.05.2008


Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 23.5.2008 einer Verordnung zugestimmt, die öffentliche Fernsehübertragungen im Freien während der Fußball-Europameisterschaft 2008 (7.6. - 29.6.) ermöglicht. Die Verordnung sieht für die Dauer der Sport- veranstaltung eine bundesweite Ausnahmeregelung zu den geltenden Lärmschutzvorschriften vor.

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 23.5.2008 einer Verordnung zugestimmt, die öffentliche Fernsehübertragungen im Freien während der Fußball-Europameisterschaft 2008 (7.6. - 29.6.) ermöglicht. Die Verordnung sieht fuer die Dauer der Sport- veranstaltung eine bundesweite Ausnahmeregelung zu den geltenden Lärmschutzvorschriften vor.

Die so genannten Public Viewing-Veranstaltungen finden meist in den Abend- und Nachtstunden statt, so dass ihnen ohne die beschlossene Verordnung die Regelungen zum Schutz der Nachtruhe entgegenstuenden. Um dies zu vermeiden, schafft die Verordnung - wie bereits zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 - Abhilfe. So bekommen auch die Veranstalter entsprechende Planungs- und Rechtssicherheit.

Quelle: www.bundesrat.de