wfv siegt im Streit um Online-Bewegtbilder
  19.03.2009


Im Rechtsstreit zwischen dem Württembergischen Fußballverband (wfv) und dem Internetportal Hartplatzhelden hat der zweite Senat des Oberlandesgerichtes Stuttgart die Auffassung des wfv in allen Punkten bestätigt. Die Berufung der Hartplatzhelden wurde zurückgewiesen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

wfvNach Auffassung des OLG Stuttgart liegen die Rechte an Online-Bewegtbildern aus dem Amateurfußball bei den Verbänden, die Veranstalter des Spielbetriebs sind. "Dieses Urteil ist ein klarer Sieg für den Amateurfußball und unsere Vereine, die ihren Mitgliedern ein umfangreiches Angebot machen und damit eine wichtige Funktion in der Gesellschaft übernehmen", freut sich Herbert Rösch, der Präsident des Württembergischen Fußballverbandes. "Es ist unsere Pflicht, unsere Mitglieder gegen kommerzielle Interessen von Dritten schützen. Unser Ziel ist und bleibt die bestmögliche Darstellung des Amateurfußballs - auch im Internet.“

Mit dem persönlichen Einsatz vieler ehrenamtlicher Mitarbeiter und einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand wird der Amateurfußball organisiert. Allein in Württemberg finden Woche für Woche rund 5000 Spiele statt. Der Verband stellt dafür regelmäßig ca. 7000 Schiedsrichter zur Verfügung. Rund 5000 ausgebildete Trainerinnen und Trainer kümmern sich um rund 13.500 Mannschaften. Fast ebenso viele Fälle pro Jahr haben die Sportgerichte des wfv zu bearbeiten. Die zu erwartenden Einnahmequellen aus Bewegtbildern vom Amateurfußball bleiben somit exklusiv für diejenigen gesichert, die diese enormen Leistungen erbringen – nämlich den Verband und seine Vereine.

Quelle: wfv