Rechtsstreit um Online-Bewegtbilder – Gespräche stehen an
18.12.2008
Der Vorsitzende des Gerichts brachte nach Anhörung beider Parteien den Anwesenden in öffentlicher Verhandlung seine Sicht der Dinge vor. Aufgrund einer Vielzahl rechtlich ungeklärter Punkte, die bisher nicht höchstrichterlich entschieden sind, ließ der vorsitzende Richter durchblicken, dass im Falle einer OLG-Entscheidung wohl die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen würde. Aus diesem Grund legte er den Parteien nahe, sich vergleichsweise zu einigen. Beide Parteien haben sich darauf verständigt, nunmehr dahin gehende Gespräche zu führen, um zu einer gütlichen Einigung zu kommen. „Wir haben uns dafür entschieden, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen und versuchen, eine Einigung zu erreichen“, erklärte der geschäftsführende wfv-Vizepräsident Michael Hurler nach Abschluss der Verhandlung. Soweit eine Einigung wider Erwarten nicht zustande kommt, wird das OLG Stuttgart am 19. März 2009 eine Entscheidung verkünden.