Rechtsstreit um Online-Bewegtbilder – Gespräche stehen an
  18.12.2008


Der Rechtsstreit zwischen dem Württembergischen Fußballverband (wfv) und dem Internetportal Hartplatzhelden vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ist in die zweite Runde gegangen. In erster Instanz folgte das Landgericht Stuttgart der Auffassung des wfv, wonach die Rechte an Online-Bewegtbildern aus dem Amateurfußball den Verbänden und damit den vertretenen Vereinen selbst gehören.

LOGODer Vorsitzende des Gerichts brachte nach Anhörung beider Parteien den Anwesenden in öffentlicher Verhandlung seine Sicht der Dinge vor. Aufgrund einer Vielzahl rechtlich ungeklärter Punkte, die bisher nicht höchstrichterlich entschieden sind, ließ der vorsitzende Richter durchblicken, dass im Falle einer OLG-Entscheidung wohl die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen würde. Aus diesem Grund legte er den Parteien nahe, sich vergleichsweise zu einigen. Beide Parteien haben sich darauf verständigt, nunmehr dahin gehende Gespräche zu führen, um zu einer gütlichen Einigung zu kommen. „Wir haben uns dafür entschieden, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen und versuchen, eine Einigung zu erreichen“, erklärte der geschäftsführende wfv-Vizepräsident Michael Hurler nach Abschluss der Verhandlung. Soweit eine Einigung wider Erwarten nicht zustande kommt, wird das OLG Stuttgart am 19. März 2009 eine Entscheidung verkünden.