LSVBW | Vorzeitige Auszahlung der Übungsleiterzuschüsse
  03.07.2020


Zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das Land Baden-Württemberg neben den Hilfen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Sportvereinen/-verbänden und der Soforthilfe Sport im ideellen und Zweckbetrieb durch Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann immer auch die bestehenden Zusagen im aktuellen Solidarpakt Sport III hervorgehoben. Der Landessportverband Baden-Württemberg hat mit der Ministerin verhandelt und schließlich vereinbart, die Zuschüsse für Übungsleiter für die Monate Januar bis einschließlich Juni 2020 als erste Tranche ohne Prüfung schnellstmöglich auszubezahlen. Die Auszahlung erfolgt im Wissen, dass die Übungsleiter während des lock downs keine Sportangebote durchführen konnten. Das Land schätzt jedoch die vielen anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten von Übungsleitern, die sie für den Zusammenhalt der Gesellschaft anstatt der Sportangebote wahrgenommen haben. Beispielsweise Botengänge, Nachbarschaftshilfe, Einkäufe für Senioren, telefonischer und virtueller Kontakt zu Sportgruppen etc. Auch deshalb werden die Zuschüsse auf der Basis von 2019 deutlich früher als sonst auszubezahlt, um den Sportvereinen jetzt schon eine weitere schnelle, unbürokratische Hilfe zukommen zu lassen.

LSVBW-Präsidentin Elvira Menzer-Haasis: „Wir haben in den vergangenen Wochen an vielen Stellen im politischen Hintergrund enorm gearbeitet und Lösungen zu Gunsten des Sports im Land bewirkt! Mein Dank gilt dem Land für die mannigfachen Hilfen und insbesondere Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann für u.a. die unkomplizierte Verfahrensweise der Übungsleiterzuschüsse. Dieses Instrument hilft unseren gut qualifizierten Sportvereinen.“

Mehr Infos: https://www.lsvbw.de/vorzeitige-auszahlung-der-uebungsleiterzuschuesse-als-zusaetzliche-hilfe-der-sportvereine/

Quelle: Landessportverband Baden-Württemberg

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