LSVBW | Sport-Events mit bis zu 100 Personen möglich
  25.06.2020


Für den Sport in Baden-Württemberg wird ein weiterer Schritt in Richtung neuer Normalität möglich. Ab dem 1. Juli 2020 ersetzt die neue Corona-Verordnung Sport die seitherigen Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport. Die bisherigen Verordnungen sind zusammengefasst. Die neuen Grundlagen der Verordnung Sport lassen unter anderem einen geregelten Sportbetrieb in Baden-Württemberg für die zweite Jahreshälfte fast vollumfänglich zu. Durch den kontinuierlichen Austausch mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg konnten Rahmenbedingungen geschaffen werden, die in die Entscheidung der Lenkungsgruppe "SARS-CoV-2" (Coronavirus)" des Landes Eingang fanden. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat dazu am 25. Juni 2020 die offizielle Verordnung veröffentlicht.

Gruppengröße und Sportartenportfolio angepasst

Insbesondere die Ausweitung der Gruppengröße von bis zu 20 Personen pro Trainings- oder Übungseinheit in üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituationen ermöglicht nun einen umfänglicheren Sportbetrieb. Auch sind nun Situationen ohne Mindestabstandsregelung zu realisieren ermöglichen dies. Zusätzlich zu der erhöhten Gruppengröße ohne Mindestabstandsregelung können auch Kontaktsportarten unter bestimmten Bedingungen wieder in einen Trainings- und Übungsalltag zurückkehren. Die Bedingungen sind, dass bei der Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes feste Trainingspaare und - gruppen gebildet werden, um das Infektionsrisiko gering zu halten. Insgesamt gilt es nun die jeweiligen Sportarten zu berücksichtigen, in denen eine Trainings- bzw. Wettkampfgruppe mehr als 20 Personen umfasst (z.B. Feldhockey, Fußball, Rugby, etc.).

Rückkehr in den Wettkampfbetrieb

Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung Sport sind zudem Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe wieder erlaubt. Damit können sowohl die Vereine als auch die Verbände ihre Planungen für die kommende Saison aufnehmen und unter hygienischen, infektionsschützenden Voraussetzungen beginnen. Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin des Landessportverbandes Baden-Württemberg e. V., zeigte sich nach der Veröffentlichung der Verordnung bestätigt: „Von der neuen Verordnung wird vor allem der Freizeit- und Breitensport profitieren. Durch die Rückkehr in einen Wettkampfbetrieb können die Vereine und ihre Sportler nun ihre Sportart unter Wettkampfbedingungen wieder aufnehmen. Das ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in die Zukunft.“ Zudem gibt es in den Rahmenbedingungen des Sporttreibens eine weitere Veränderung. Der Zugang zu Umkleiden und Sanitärräume ist unter Einhaltung und Sicherstellung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ebenfalls wieder möglich. Dabei sollte stets Rücksprache mit der örtlichen Kommune und dem Träger der Sportanlage gehalten werden.

Zuschauer dürfen wieder dabei sein

Im Zuge der nun folgenden Öffnung ist es Zuschauern ebenfalls wieder gestattet Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe zu besuchen. Zunächst bis zum 31. Juli 2020 mit 100 Sportlern und 100 Zuschauern – bei Vorlage eines entsprechenden Hygienekonzept sogar bis zu 250 Zuschauern. Ab dem 1. August bis zum 31. Oktober erhöht sich die Anzahl der Teilnehmenden auf bis zu 500 Personen. Dabei bleibt es dem Veranstalter freigestellt, welches Sportler/Zuschauerverhältnis er zulässt. Eine der kommenden Aufgaben ist es nun, umfassende Konzepte zu erarbeiten, die es dem Sport ermöglichen zu einem Spiel- und Wettkampfbetrieb mit größerer Zuschauerkapazität im Freien, wie in der Halle zurückzukehren.

Mehr Infos: https://www.lsvbw.de/rueckkehr_1/ und https://www.lsvbw.de/wp-content/uploads/2020/06/FAQ-Sport-ab-1.-Juli-2020.pdf

Quelle: Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW)

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