Fußball | Fünf-Punkte-Plan zum Kinderschutz
  17.09.2020


Im Fußball rollt der Ball nun auch wieder im Nachwuchsbereich. In den Fußballvereinen erlernen Kinder wichtige soziale Fähigkeiten, teilen einzigartige Erlebnisse und feiern gemeinsam Erfolge. Um dies zu ermöglichen, leisten tausende von Trainerinnen und Trainern in Baden-Württemberg unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit und übernehmen in vorbildlicher Art und Weise Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Im Schutz der Gemeinschaft existieren in Einzelfällen aber auch Gefahren durch Menschen, die ihre Rolle im Sportverein missbrauchen. Das Thema Kinderschutz ist eine Daueraufgabe, der kontinuierlich Aufmerksamkeit geschenkt werden muss – jeder Fall ist einer zu viel.

Gemeinsamer Fünf-Punkte-Plan der Fußballverbände in Baden-Württemberg

Die Fußballverbände in Baden-Württemberg möchten ein deutliches Zeichen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Fußball setzen, Vereine für das Thema sensibilisieren und dazu animieren, das Thema Kinderschutz kontinuierlich und aktiv zu leben. Als konkrete Hilfestellung haben die Verantwortlichen in Baden, Südbaden und Württemberg einen Fünf-Punkte-Plan erarbeitet, dessen Umsetzung bereits effektiv dabei helfen kann, Vorfälle zu verhindern. 

  1. Benennung eines (abteilungsübergreifenden) Vereinsverantwortlichen auf Vorstandsebene zur Umsetzung von Kinderschutz im Verein
  2. Benennung eines Ansprechpartners innerhalb des Vereins als vertrauensvolle Anlaufstelle, am besten eine weibliche sowie eine männliche Person
  3. Einführung von Verhaltensregeln für Trainer*innen, Betreuer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen
  4. Pflicht zur Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für alle Trainer/innen, Betreuer/innen und Vereinsmitarbeiter*innen
  5. Kommunikation und Sensibilisierung im Verein mittels Materialien und Informationsveranstaltungen für Trainer*innen, Betreuer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen, sowie auch für Eltern, Kinder und Jugendliche. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Einzeltrainings – falls überhaupt als sinnvoll erachtet – lediglich durchgeführt werden sollten, wenn eine weitere erwachsene Aufsichtsperson anwesend ist

Die Verbänder möchten ausdrücklich betonen, dass ein Kinderschutzkonzept und die Anwendung des Fünf-Punkte-Plans nur einzelne Bausteine in der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt von Kindern sein können. Michael Supper, Verbandsjugendleiter beim wfv: „Elementar ist eine dauerhafte Kultur der Achtsamkeit für das Wohl der Kinder im Verein. Kinderschutz muss dabei ein zentrales Qualitätsmerkmal sein, das konzeptionell in der Vereinsarbeit verankert ist.“

Enge Zusammenarbeit in Baden-Württemberg

Alle drei Verbände verfügen sowohl im Ehrenamt als auch im Hauptamt jeweils über einen Ansprechpartner zum Thema sexuelle Gewalt. Beim wfv ist Karl Schley der vom Verbandsvorstand in ehrenamtlicher Funktion berufene „Beauftragte gegen sexuellen Missbrauch“. Im Hauptamt treibt Oliver Deutscher, Abteilungsleiter „Gesellschaftliche Verantwortung“, das Thema Kinderschutz in Württemberg voran. Für beide ist klar, dass Kinderschutz eine übergreifende Aufgabe ist, bei der alle Beteiligten Hand in Hand arbeiten müssen. Oliver Deutscher sagt: „Wir arbeiten nicht nur eng mit unseren benachbarten Fußballverbänden in Baden und Südbaden, sondern auch dem Landessportverband Baden-Württemberg, der Politik sowie den ansässigen Sportjugenden zusammen. Um Kinderschutz effektiv zu gestalten, ist eine enge Abstimmung zwingend notwendig.“

Maßnahmen zum Kinderschutz im wfv

Im März war eine Schulung in der wfv-Geschäftsstelle für rund 30 Teilnehmer/innen mit Matthias Reinmann angesetzt, der als Experte für die Württembergische Sportjugend (wsj) tätig ist. Diese fiel zwar dem Corona-Virus zum Opfer, alternative Schulungsmodelle in Kleingruppen oder digitaler Form sind jedoch in Planung. Bei der Tagung des Verbandsjugendausschusses mit Jugendfußballfunktionärinnen und -funktionären am 18./19. September informiert Verbandsjugendleiter Michael Supper anhand einer Präsentation über das Thema „Kinderschutz“. Diese soll wiederum bei Jugendstaffeltagen oder Infoveranstaltungen in den Bezirken wiederkehrend zum Einsatz kommen und so in die Vereine getragen werden. Grundsätzlich verpflichtet der wfv bestimmte Gruppen von Verbandsmitarbeitern/innen, abhängig von deren Funktion und Häufigkeit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Wir wollen an dieser Stelle noch einmal betonen, dass der Missbrauch von Schutzbefohlenen im Kinderfußball die absolute Ausnahme darstellt, und dass wir Kinder- und Jugend-Trainerinnen und –Trainer nicht unter Generalverdacht stellen wollen. Dies darf jedoch kein Grund sein, unvorsichtig zu werden, ganz im Gegenteil, meint Karl Schley: „Prävention heißt zu handeln, bevor etwas passiert. Kinderschutz ist eine Daueraufgabe, auf die wir unsere Aufmerksamkeit immer wieder konzentriert lenken müssen.“ Weitere Empfehlungen und Hinweise gibt es auf der wfv-Homepage. Dort verlinkt der Verband unter anderem zur DFB-Homepage und zum Handlungsleitfaden „Kinderschutz im Verein“ sowie zu weiteren Mustervorlagen und Merkblättern.

Mehr Infos: https://www.wuerttfv.de/news/fussballverbaende-legen-fuenf-punkte-plan-zum-kinderschutz-vor/

Quelle: Württembergischer Fußballverband

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