Vereinsbeiträge | Höchstgrenze wird angehoben
  20.04.2024


Die Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine wird angehoben. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Baden-Württemberg hatte sich dafür eingesetzt. Bisher galt für Mitgliedsbeiträge im Durchschnitt eine Höchstgrenze von 1.023 Euro je Mitglied und Jahr. Dieser Betrag wird auf 1.440 Euro angehoben. Auch die Grenze für Aufnahmegebühren wird angehoben: von im Durchschnitt 1.543 Euro auf 2.200 Euro.

Mehr Infos: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/hoechstgrenze-fuer-vereinsbeitraege-angehoben

Quelle: Württembergischer Landessportbund & Staatsministerium Baden-Württemberg

Vereinsbeiträge | Höchstgrenze wird angehoben