EURO 2024 Stuttgart | "Kleines" Public Viewing ist erlaubt
  22.04.2024


Der Begriff „Public Viewing“ bezieht sich auf die Übertragung von im Fernsehen gezeigten Fußballspielen außerhalb des häuslichen Umfelds, z. B. durch einen Fußballverein. Solche Public-Viewing-Veranstaltungen unterliegen einer besonderen Lizenz des Veranstalters des betreffenden Fußballspiels. Im Falle der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist das die UEFA. Für kleine Veranstaltungen ohne kommerziellen Charakter mit bis zu 300 Personen macht die UEFA eine Ausnahme von der üblichen Lizenzpflicht.

Wie bereits bei früheren Europameisterschaften bietet die UEFA interessierten Drittparteien die Möglichkeit, eine Public-Viewing-Lizenz zu beantragen. Public-Viewing-Veranstaltungen werden in zwei Kategorien unterteilt: nicht-kommerziell und kommerziell. Nicht-kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen haben überhaupt keinen kommerziellen Charakter. Kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen weisen ein kommerzielles Element auf, beispielsweise durch das Erheben von Eintrittsgebühren oder ein Sponsoring der Veranstaltung durch Drittparteien.

Für beide Kategorien ist eine öffentliche Public-Viewing-Lizenz von der UEFA grundsätzlich verpflichtend. Die Erteilung einer Lizenz für nicht-kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen ist kostenlos, während für die Erteilung einer Lizenz für kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen Lizenzgebühren anfallen. Für kleine Veranstaltung macht die UEFA jedoch eine Ausnahme.

Die einzige Ausnahme von der Verpflichtung, eine Public-Viewing-Lizenz zu erhalten, betrifft öffentliche Übertragungen, die als kleinere Veranstaltungen gelten, d.h. die maximale Kapazität von 300 Personen zu keinem Zeitpunkt der Übertragung überschreiten (das „Kleine“ Public Viewing). Außerdem darf keine kommerzielle Aktivierung vorliegen, z. B. dürfen keine Eintrittsgelder erhoben werden oder Sponsoren des Vereins eingebunden sein. Organisatoren solcher Veranstaltungen müssen dennoch sicherstellen, dass sie den UEFA-Bedingungen für Public-Viewing-Veranstaltungen entsprechen und alle geltenden örtlichen Genehmigungen und Berechtigungen einholen.

Mehr Infos: https://www.wuerttfv.de/news/euro-2024-public-viewing-fuer-kleine-veranstaltungen-erlaubt/ und https://de.uefa.com/euro2024/news/0289-1a05831c0dbd-0a7f4223a132-1000--public-viewing-bei-der-uefa-euro-2024/

Quelle: Württembergischer Fußballverband

 

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