WLSB | Neue Förderrichtlinien im Sportstättenbau
  19.01.2022


Aufgrund des neuen Solidarpaktes Sport IV, welcher Anfang 2021 zwischen der Landesregierung und dem Sport in Baden-Württemberg abgeschlossen wurde, werden sich die Mittel im Sportstättenbau ab 2022 landesweit erhöht. Dies gibt den Sportbünden die Möglichkeit, die Förderrichtwerte in den Richtlinien ab 2022 in vielen Bereichen etwas anzuheben und den Antragsstau abzubauen. In den vergangenen Monaten haben sich die drei Sportbünde, darunter der Württembergische Landessportbund, intensiv beraten und eine Reihe von Anpassungen vereinbart. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass zuschussfähige Kosten im Förderkatalog bei den meisten Maßnahmen angehoben werden. Der Zuschuss beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Kosten.

Mehr Infos: https://www.wlsb.de/aktuelles/news/1278-neue-foerderrichtlinien-sportstaettenbau-ab-2022

Quelle: Württembergischer Landessportbund

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