WLSB | Höhere Zuschüsse für Kooperationen
  07.04.2021


Kaum ist die Tinte unter dem Vertrag zum Solidarpakt IV trocken, erreichen die Vereine bereits die Verbesserungen in der Mittelausstattung. Auch wenn der Solidarpakt IV erst mit dem Jahr 2022 loslegt, haben sich die Sportbünde in Baden-Württemberg verständigt, die Kooperationen für das Schuljahr 2021/2022 bereits mit dem neuen Satz von 500 Euro je Kooperationsmaßnahme zu fördern. Die Förderlinie Integration im Rahmen des Kooperationsprogramms Schule-Verein läuft hingegen zum Ende des Schuljahres 2020/2021 aus. Für das kommende Schuljahr 2021/2022 können hierfür keine Anträge mehr gestellt werden. Selbstverständlich sind aber Kooperationen mit Vorbereitungsklassen an Regelschulen oder beruflichen Schulen (VKL/VABO) weiterhin möglich und werden wie alle anderen Kooperationen beantragt.

Damit verbunden ist auch eine Vereinheitlichung der bisherigen Fördersätze von bislang 360 Euro bzw. 460 Euro, bzw. 180 Euro oder 230 Euro für Kooperationen mit 20 bis 29 Stunden. Die bislang bestehenden Unterschiede in der Zuschusshöhe für Kooperationsmaßnahmen mit Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) oder in jüngerer Zeit für Schwimmkooperationen werden aufgehoben. Damit wird auch dem Ruf nach Vereinfachung gefolgt, die vielen Vereinen sehr wichtig ist. Ab dem kommenden Schuljahr werden dann Kooperationsmaßnahmen mit allen Schulformen und allen Kindergärten bzw. Kindertagesstätten mit einheitlich 500 Euro bzw. 250 Euro bezuschusst.

Mehr Infos: https://www.wlsb.de/aktuelles/news/1156-hoehere-zuschuesse-fuer-kooperationen-schule-verein-und-kindergarten-verein-2

Quelle: Württembergischer Landessportbund

WLSB | Höhere Zuschüsse für Kooperationen