WLSB | Entlastung für Sportvereine und Sportverbände
  25.03.2020


Für Sportvereine und Sportverbände, die mit der GEMA Vereinbarungen (Lizenzierungen) zur Musiknutzung getroffen haben, gilt, wie der Württembergische Landessportbund (WLSB) berichtet, rückwirkend ab dem 16. März 2020 folgende Maßnahme: "Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden." Der genauen Wortlaut der GEMA-Information (Stand 20. März 2020) ist auf der WLSB-Homepage zu finden.

Mehr Infos: https://www.wlsb.de/aktuelles/news/927-gema-sofortmassnahmen-entlastung-auch-fuer-sportvereine-und-sportverbaende

 

 

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