wfv gewinnt Rechtsstreit um Internet-Bewegtbilder
  09.05.2008


Vor dem Landgericht Stuttgart fand der Rechtsstreit des Württembergischen Fußballverbandes (wfv) mit der Hartplatzhelden GmbH jetzt einen vorläufigen Abschluss. Das Gericht gab der Klage vollumfänglich statt und folgte damit dem Unterlassungsanspruch des wfv. Danach hat es die Beklagte zu unterlassen, insbesondere Filmaufzeichnungen von Fußballspielen, deren Veranstalter der Kläger ist, öffentlich zugänglich zu machen, wie geschehen in deren Internetportal.

Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob auf dem Internetportal der Hartplatzhelden GmbH Bewegtbilder aus den LOGO Ligen des Württembergischen Fußballverbandes ohne dessen Zustimmung präsentiert werden dürfen. Das Gericht erörterte anlässlich der Haupt-verhandlung am 10. April mit beiden Parteien den Sach- und Streitstand und ließ dabei erkennen, dass aus seiner Sicht zu diesem Thema bisher ergangene höchstrichterliche Entscheidungen letztlich nur bedingt Aussagekraft für die in diesem Verfahren wesentlichen Aspekte haben. Klar ist nach Auffassung des Gerichts, dass dem Verband als Veranstalter das ausschließliche Recht an Bewegtbildern von Spielen aus seinem Verbandsgebiet zusteht.

Herbert Rösch, Präsident des Württembergischen Fußballverbandes, zeigte sich angesichts des Urteils zufrieden: „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung gemeinsam mit dem DFB und anderen Landesverbänden vollumfänglich bestätigt und freuen uns, dass das Landgericht Stuttgart unseren guten Argumenten gefolgt ist. Dieses Urteil ist von grundlegender Bedeutung für den Amateurfußball in Deutschland, dem damit eine weitere Möglichkeit zur Selbstfinanzierung durch Online-Vermarktungsaktivitäten eröffnet wird. Mich persönlich freut das Urteil vor allem für unsere vielen kleinen Vereine, die mögliche Erträge für ihre selbst erbrachten Leistungen erhalten. Dieses Feld durften wir nicht sehenden Auges kommerziell ausgerichteten Anbietern überlassen und untätig bleiben. Unser Interesse besteht keinesfalls darin, private Amateurvideoaufnahmen eines Vaters vom Fußball spielenden Sohn zu unterbinden. Natürlich wird jeder Verein weiterhin die Möglichkeit haben, seine Spiele auf der eigenen Internetplattform zu präsentieren bzw. eigene Inhalte einzustellen“.

Quelle: Württembergischer Fußballverband