Ukraine-Hilfe | Fußball-Angebot für Geflüchtete
  17.03.2022


Der Amateurfußball bietet einen direkten und niederschwelligen Zugang zum Sport und der Fußball hat in der Ukraine einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert – nicht erst seit der Fußball-Europameisterschaft 2012 und dem Finale in Kiew. Insofern sind (Fußball-)Vereine eine der ersten Anlaufstellen für Geflüchtete, die sich gesellschaftlich integrieren und Sport treiben wollen.

Aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche können sofort am Trainingsbetrieb teilnehmen, auch ohne, dass zwingend eine Vereinsmitgliedschaft begründet werden muss. Eine Teilnahme am Spielbetrieb ist erst nach Erteilung eines Spielrechts möglich. Dazu ist es erforderlich, eine Vereinsmitgliedschaft zu begründen und über Pass Online einen Spielerlaubnisantrag zu stellen, nach Möglichkeit unter Beifügung eines Ausweisdokuments. In der Folge wird ein internationales Freigabeverfahren eingeleitet, das spätestens nach 7 Tagen abgeschlossen ist. Dann wird das Spielrecht durch uns erteilt.

Erklärungen für minderjährige Spieler*innen im Zusammenhang mit der Begründung einer Vereinsmitgliedschaft oder der Beantragung eines Spielrechts können auch nur durch ein Elternteil, also bspw. die ebenfalls geflüchtete Mutter, rechtswirksam abgegeben werden. Bei unbegleiteten minderjährigen Spieler*innen ist das jeweilige Jugendamt einzubeziehen. Für Spieler*innen ab dem älteren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang besteht derzeit außerhalb der Wechselperiode I keine Möglichkeit zur Erteilung eines Spielrechts.

Es besteht für alle aus der Ukraine Geflüchteten ein Krankenversicherungsschutz. Sollten sich also Spieler*innen im Trainings- oder Spielbetrieb verletzen, sind die Kosten der medizinischen Versorgung abgedeckt. Es besteht ein entsprechender Anspruch auf Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Über die staatliche Krankenversicherung hinaus sind Geflüchtete aus der Ukraine zudem durch die ARAG Sportversicherung geschützt, insbesondere im Rahmen einer Unfall- und Krankenversicherung und können im Rahmen des Vereinssports Leistungen in Anspruch nehmen, dies auch dann, wenn eine Vereinsmitgliedschaft nicht besteht.

Mehr Infos: https://www.wuerttfv.de/news/willkommen-im-verein-fussball-als-angebot-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine/

Quelle: Württembergischer Fußballverband

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