Tappeser: "Das deutsche Sportsystem braucht die öffentliche Hand"
  18.10.2013


Ganz Europa beneidet Deutschland um das einzigartige gemeinnützige Sportsystem. Viele größere Sportvereine stellen sich für die Zukunft auf und reagieren auf die sich ändernden Bedürfnisse und zeitlichen Möglichkeiten ihrer Mitglieder, indem sie Sportvereinszentren eröffnen. WLSB-Präsident Tappeser nimmt dazu Stellung.

WLSBGanz Europa beneidet Deutschland um das einzigartige gemeinnützige Sportsystem. Viele größere Sportvereine stellen sich für die Zukunft auf und reagieren auf die sich ändernden Bedürfnisse und zeitlichen Möglichkeiten ihrer Mitglieder, indem sie Sportvereinszentren eröffnen. Die Betreiber kommerzieller Fitnessstudios sehen darin einen Grund zur Klage und haben sich auf Initiative des Arbeitgeberverbandes deutscher Fitness- und Ge-sundheitsanlagen (DSSV) und der Fitnessinitiative Deutschland (FID) zu einem Bündnis zusammengeschlossen. Ihr Vorwurf: Die Sportvereinszentren mit teilweise integrierten Fitnessstudios würden den Wettbewerb durch öffentliche Zuschüsse und kommunale Bürgschaften verzerren. Der DSSV versucht bisher immer wieder, mit Klagen nicht nur gegen Vereine, sondern auch gegen Bürgermeister vorzugehen.

Klaus Tappeser (der Präsident des Württembergischen Landessportbundes/WLSB) bezieht eindeutig Stellung. „Unsere Sportvereine werden zu Recht gefördert. Sie betreiben mit den Sportvereinszentren nicht nur Fitnessstudios, sondern errichten ein Gebäude der Gemeinschaft, in dem vom Mutter-und-Kind-Turnen bis zur Bewegung im Alter alle Gene-rationen ein Angebot finden können. Es ist ein Angebot, welches sich in erster Linie an die Mitglieder eines gemeinwohlorientierten Vereins richtet. Vereine erfüllen die stets wach-senden gesellschaftlichen Aufgaben und Anforderungen mit immer weniger öffentlichen Mitteln für den Sportbetrieb. Dies hat zur Folge, dass die solidarische Querfinanzierung innerhalb der Sportvereine weiter verstärkt werden muss. Sportvereinszentren mit ihrem breiten und vielfältigen Angebot können optimal dazu beitragen. Nur so und durch eine ausreichende Förderung durch die öffentliche Hand können die Sportvereine im Kinder- und Jugendsport umfangreiche Angebote auch zu sozialverträglichen Preisen machen.“ Deshalb sind die Sportvereine als gemeinnützige Organisationen anerkannt, genießen eine besondere rechtliche und steuerliche Behandlung und sind auch befugt, mit öffentlichen Mitteln gefördert zu werden.

Zudem argumentieren DSSV und FID, dass die ureigene Aufgabe der Sportvereine der Wettkampfsport sei. „Das stimmt nicht“, widerspricht WLSB-Chef Tappeser und blickt auf die Anfänge des organisierten Sports zurück: „Als Friedrich Ludwig Jahn 1811 seinen Turnpark eröffnete, hatte er nicht den sportlichen Wettstreit im Blick, sondern die Lei-besertüchtigung.“ Insofern ist der Freizeit- und Gesundheitssport aus historischer Sicht ein originäres Betätigungsfeld der Sportvereine, dazu noch gerätegestützt.

Genauso sieht es auch der Deutsche Olympische Sportbund, der zusammen mit dem WLSB keinerlei Ansatzpunkte für die Klagen eines DSSV sieht und die gesellschaftspoli-tisch unbedingt notwendige Förderung von Vereinen und auch von Sportvereinszentren unterstützt. Unterstützt werden WLSB und DOSB auch durch Rainer Brechtken, den ehemaligen WLSB-Vizepräsidenten, und jetzigen Präsidenten des Deutschen Turnerbunds sowie Sprecher der Fachverbände im DOSB. Der Schwäbische Turnerbund wird im Rahmen des 9. Stuttgarter Sportkongress vom 18. bis 20. Oktober auch dieses Thema in den Blickpunkt nehmen.