Sportschützen gegen Waffenbesitzsteuer
  14.07.2010


Landesgeschäftsführer Günter Schray vom Württembergischen Schützenverband nimmt Stellung zur geplanten Waffenbesitzsteuer und spricht sich namens der Sportschützen im Lande gegen eine solche aus.

WSVDie neuesten Bemühungen der Stadt Stuttgart, das klamme Stadtsäckel aufzufüllen, sollen vor allem wieder zu Lasten einer Personengruppe gehen: Waffenbesitzer sollen zur Kasse gebeten werden und stehen im Fokus von Oberbürgermeister Dr. Schuster und seinem Kämmerer Michael Föll. Auch die in Stuttgart ansässigen Sportschützen, nahezu 1700 Sportler in 19 Sportschützenvereinen wären von dieser bislang einmaligen Steuer betroffen. Der Württembergische Schützenverband 1850 e.V. teilt dazu mit, dass er eine solche Steuer für die Gruppe der Sportschützen ablehnt. Die Besteuerung von Sportgeräten, um nichts anderes handelt es sich bei den Sportwaffen, die von den Schützen zur sportlichen Betätigung genutzt werden, ist ein nicht hinzunehmender Einschnitt in die Autonomie des Sports.

Begründet wird die Waffenbesitzsteuer, die immerhin ein Drittel der aufzubringenden Haushaltslücke im Stuttgarter Haushalt erbringen soll, mit einer angeblich damit verbundenen „Steuerungsfunktion“: Die einfache Denkweise, „Bevor ich für etwas Steuern bezahlen muss, trenne ich mich lieber davon.“ ist so jedoch nicht zu halten. Letztlich führt sie sogar dazu, dass der Einnahmentopf hieraus für die Stadt nicht den schon berechneten Effekt haben wird und eine völlig unseriöse Planungsgröße darstellt: Auf der einen Seite will man die Zahl der Waffen verringern, auf der anderen Seite führen diese dann nicht mehr vorhandenen Waffen aber auch nicht mehr zu Einnahmen?

Sollten die Sportschützen von dieser Steuer nicht ausgenommen werden, werden die Stuttgarter Sportschützenvereine mit Sicherheit in eine Existenz bedrohende Situation kommen. Es wird Mitglieder geben, die dann auf die Ausübung ihres Sportes verzichten müssen, weil sie auf Grund persönlicher Lebensumstände nicht in der Lage sind, eine solche zusätzliche Steuer zu tragen. Waren in der Vergangenheit die Erfolge der Stuttgarter Schützen immer willkommener Anlass, diese bei der Sportlerehrung der Stadt hervorzuheben, werden diese in Zukunft wohl nicht mehr dabei sein. Die Vielzahl der Schützenhäuser, von der Stuttgarter Bevölkerung gerne in Anspruch genommene Ausflugsorte, werden nach und nach aussterben. Die Vereine werden die für die Erhaltung notwendigen Finanzmittel bei zurückgehenden Mitgliederzahlen nicht mehr aufbringen können.

Sportschießen ist eine Sportart, die generationsübergreifend bis ins hohe Alter ausgeübt werden kann. Wo gibt es in der heutigen Gesellschaft noch diese verbindenden Elemente, die in den Sportschützenvereinen seit Jahrhunderten vorhanden sind und auch heute noch gepflegt werden. Sie sind das herausragende Merkmal des Schützenwesens. Welcher Stadtverantwortliche kann dies durch Maßnahmen welcher Art auch immer in Frage stellen wollen?

Die von der Stadt vorgesehene Klassifizierung, dass Leistungssportler von der Steuer ausgenommen werden sollen, wird nur schwerlich in eine klare Definition umgesetzt werden können. Wo hört der Breitensport auf und wo fängt der Leistungssport an? Ist ein Ligawettkampf auf Kreisebene weniger wert als ein Ligawettkampf auf Bundesebene?

Die geplante Waffenbesitzsteuer wirft eine Vielzahl von Fragen auf, die noch zu beantworten sein werden. Einem Gutachten im Auftrag des Städtetags Baden-Württemberg ist zu entnehmen: „Das sportliche Schießen gehört nicht zum allgemeinen Lebensbedarf, sondern stellt einen besonderen Aufwand zur Lebensführung dar.“

Es bleibt damit eine Frage der Zeit, bis kommunale Vertreter noch eine Vielzahl von anderen Betätigungen finden werden, die unter dieser Prämisse ebenfalls einer Besteuerung unterzogen werden können. Der Württembergische Schützenverband 1850 e.V. mit seinen angeschlossenen Vereinen wird sich mit Vehemenz gegen die Absichten der Stadt Stuttgart stellen und darüber hinaus den Schulterschluss zu anderen Betroffenen suchen, so die Landesoberschützenmeisterin Hannelore Lange.

Stuttgart, 07. Juli 2010

v.i.S.d.P.
Günter Schray
Landesgeschäftsführer