Sportpolitik | Bildungszeit jetzt für alle Ehrenamtlichen im Sport möglich
  19.04.2016


Ab sofort können alle Ehrenamtlichen in den Sportvereinen Württembergs das Bildungszeitgesetz für Aus- und Fortbildungen der Sportverbände nutzen. Die mit dem baden-württembergischen Wirtschaftsministerium getroffene Regelung sieht dies für alle Lehrgänge vor, die zum Lizenzsystem des Deutschen Olympischen Sportbundes zählen. Damit können Trainer und Übungsleiter genauso wie etwa Vorstandmitglieder oder Jugendleiter fortan bei ihrem Arbeitgeber die fünftägige Bildungszeit beantragen.

Mehr Infos: www.wlsb.de