SKJ Stuttgart | Neues über die Schutzkonzepte im Sport
14.05.2025
Stuttgarter Vereine und Verbände haben zum Ziel, den Kindern und Jugendlichen, die ihre Angebote nutzen, ein sicheres Umfeld zu bieten. Dafür stehen sie vor der Aufgabe, ein wirksames Schutzkonzept für die eigene Organisation zu entwickeln. Im Sport ist bereits seit 2024 die Vergabe von Zuschüssen durch das Amt für Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart an die Entwicklung und Umsetzung eines individuellen Schutzkonzeptes, sowie die Unterzeichnung der Vereinbarung zum Schutzauftrag beim Jugendamt geknüpft. Es gilt eine Übergangsfrist bis 2027.
In der Jugendverbandsarbeit muss die Vereinbarung zum Schutzauftrag dann unterschrieben werden, wenn es sich bei der jeweiligen Organisation um einen freien Träger der Jugendhilfe handelt. Mit der Vereinbarung zum Schutzauftrag geht die Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzepts verpflichtend einher. Da die Entwicklung eines Schutzkonzepts ein umfangreicher Prozess ist, bietet die Sportkreisjugend Stuttgart Hilfeleistung an. Erste Antworten werden auf einer eigenen Homepaeg geboten. Dort findet man Informationen und Arbeitsmaterialien rund um die Schutzkonzepterstellung im Sport und in der Jugendverbandsarbeit.
Mehr Infos: https://www.schutzkonzepte-stuttgart.de/
Quelle: Sportkreisjugend Stuttgart