Schwimmen | Änderung der Corona-Verordnung
  07.06.2020


In ihrer seit dem 6. Juni 2020 gültigen Fassung erlaubt die Corona-Verordnung Sportstätten nun bis zu zehn Personen gleichzeitig das Schwimmen und Trainieren auf einer 50-m-Bahn und enstprechend maximal 20 Personen auf einer Doppelbahn (im Kreisverkehr). Für eine 25-m-Bahn gelten diese Personenzahlen je hälftig.

Mehr Infos: https://svw-online.de/svw/4373/aenderung-der-corona-verordnung-sportstaetten/

Schwimmen | Änderung der Corona-Verordnung