Rainer Brechtken: „Beim Verein gilt das Gesamtdeckungsprinzip“
  23.01.2012


Mit Besorgnis verfolgt der Schwäbische Turnerbund (STB) die Klage eines Studiobetreibers gegen den VfL Kirchheim und Überlegungen der Kommunalaufsicht, bei der Genehmigung von Bürgschaften der Gemeinden für den Bau von Vereinszentren (mit Fitnessstudio) die bisherige Linie zu verlassen.

BREMit Besorgnis verfolgt der Schwäbische Turnerbund (STB) die Klage eines Studiobetreibers gegen den VfL Kirchheim und Überlegungen der Kommunalaufsicht, bei der Genehmigung von Bürgschaften der Gemeinden für den Bau von Vereinszentren (mit Fitnessstudio) die bisherige Linie zu verlassen. „Unsere Vereine sind eine Solidargemeinschaft, die vielfältige soziale Aufgaben übernehmen“, sagt STB-Präsident Rainer Brechtken (Foto). Deshalb müssen die Vereine über ihr gesamtes Spektrum und nicht nur für einzelne Bereiche beurteilt werden. „Unsere Turn- und Sportvereine bieten eine breite Angebotspalette vom Mutter-und-Kind-Turnen übers Kinderturnen, die verschiedenen Bereiche das Wettkampfsports bis hin zum Fitness- und Gesundheitssport“, sagt Brechtken. Und nicht alle diese Bereiche könnten kostendeckend betrieben werden. „Beim Verein gilt das Gesamtdeckungsprinzip über die gesamten Bereiche hinweg. Damit erfüllt der Verein seinen Zweck. Und daraus ergibt sich auch seine Gemeinnützigkeit“, so Brechtken.

Gerade aber die finanziell gut gestellten Menschen in den mittleren Jahren gingen den Vereinen verloren, wenn diese dort nicht das gewünschte Angebot fänden. „Dann müssen die Vereine über kurz oder lang auch die anderen Angebote reduzieren“, sagt Brechtken. Ein gravierender Verlust für die Gesellschaft. Und eine Entscheidung mit großen Folgeschäden. Um eine Lösung dieser für die Zukunft der Vereine existenziellen Frage hat STB-Präsident Rainer Brechtken bei Innenminister Reinhard Gall um einen kurzfristigen Termin für ein Spitzengespräch nachgefragt, das selbstverständlich mit dem gesamten Sport in Baden-Württemberg wahrgenommen werden muss. Momentan gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Finanzierung der vereinseigenen Fitnessstudios. Die Vereine finanzieren ihre Baumaßnahmen über Eigenmittel, Zuschüsse für Sportstätten vom Württembergischen Landessportbund und Bürgschaften der Kommunen. Dadurch erhalten sie zinsgünstigere Darlehen. Die Bürgschaften müssen von den Landratsämtern bei kleinen Gemeinden und von den Regierungspräsidien bei Großen Kreisstädten genehmigt werden. Die oberste Behörde ist das Innenministerium.