LSVBW | Weitere Unterstützung für Vereine
  10.07.2020


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie macht den Weg frei für ein 25 Milliarden Euro umfassendes Förderprogramm. Mit der Überbrückungshilfe Corona, die über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg für Baden-Württemberg abgewickelt wird, können Vereine eine weitere Liquiditätshilfe beantragen. Die Förderung gilt für den Zeitraum von Juni bis August 2020.  

Mit dem Ziel der Existenzsicherung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, welche durch die Corona-Pandemie einen erheblichen Umsatzausfall erleiden, möchte die Bundesregierung weitere finanzielle Hilfen zur Absicherung schaffen. Neben kleinen und mittelständischen Unternehmen sind auch gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, unabhängig Ihrer Rechtsform, antragsberechtigt - dazu zählen auch Vereine. „Es ist gut, dass die Vereine nun eine weitere Möglichkeit haben, ihre Einnahmenausfälle durch die Überbrückungshilfe Corona zu kompensieren. Damit gibt es nun einen weiteren Baustein, um die Liquiditätslücke der Vereine, die durch die Pandemie entstanden ist, zu schließen“, sagt Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin des Landessportverbandes Baden-Württemberg.

Auf welche Form der Förderung kann man hoffen?

Neben den Mieten und Pachten sind für die gemeinnützigen Vereine auch Zinsaufwendungen, Finanzierungskostenanteile und Ausgaben für Energiebereitstellung abgedeckt. Die maximale Fördersumme beträgt 150.000 € Euro pro Verein für insgesamt bis zu drei Monate. Der Bewertung werden Einnahmen, Mitgliedsbeiträge, Spenden und die Zuwendung der öffentlichen Hand zugrunde gelegt. Die Auszahlung erfolgt über das jeweilige Bundesland. Über die bundesweite Antragsplattform können sich Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ab sofort anmelden, um Anträge für gemeinnützige Vereine zu stellen.

Mehr Infos: https://www.lsvbw.de/ueberbrueckung/

Quelle: Landessportverband Baden-Württemberg

 

 

 

 

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