LSVBW | Verband nimmt Stellung
17.10.2024
Am 23. Oktober 2024 debattieren die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten über den Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ReformStV). Der organisierte Sport ist bundesweit in Sorge wegen der geplanten Deckelung des Etats für Sportrechte. Diese Sportrechteausgaben sollen auf maximal acht bis zehn Prozent minus X des Gesamtprogrammaufwands begrenzt werden. Zumindest dieses ,Minus X‘ ist nach Ansicht des Landessportverbandes Baden-Württemberg (LSVBW) nicht akzeptabel.
„Für den organisierten Sport in Baden-Württemberg ist der SWR als Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein unverzichtbarer Partner, um sportliche Leistungen von der Basis bis zur Weltspitze als Grundversorgung sichtbar zu machen“, sagt Jürgen Scholz. Der Präsident des LSVBW weist auf eine Wechselwirkung hin: „Gleichzeitig profitiert auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk von einem leistungsfähigen Sportsystem, da die hohe Durchdringung der öffentlich-rechtlichen Sender im Wesentlichen mit den Sportübertragungen zusammenhängt, die regelmäßig die höchsten Zuschauerzahlen im Gesamtprogramm verzeichnen.“ Und was passiert mit den freiwerdenden Sendeplätzen? Die müssen belegt werden und kosten auch Geld. Auch die Einnahmen durch Werbespots, die direkt im Umfeld der Übertragungen von Sportgroßereignissen platziert werden, müssen mitbetrachtet werden, heißt es dazu in einer Pressmitteilung des LSVBW.
Vor dem Hintergrund dieser Wechselwirkung begrüßt der LSVBW grundsätzlich das Bestreben, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu zu gestalten, damit er seine wichtige gesellschaftliche Funktion auch in Zukunft erfüllen kann. „In diesem Sinne begrüßen wir insbesondere die Absicht im Reformstaatsvertrag, eine Verpflichtung einzufügen, nach der Sportarten und Sportereignisse in ihrer ganzen Breite und Vielfalt in der Sportberichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf der Basis einer Strategie zu berücksichtigen sind“, sagt Scholz, „die Begrenzung der Ausgaben für Sportrechte im vorliegenden Reformstaatsvertrag erachten wir allerdings als unverhältnismäßig und – insbesondere bezogen auf die angestrebte Stärkung der Vielfalt – nicht zielführend. Eine Begrenzung der Mittel würde die Vielfalt der Sportberichterstattung, vor allem von Sportgroßereignissen außerhalb von Olympischen und Paralympischen Spielen sowie Fußball-Welt- und Europameisterschaften, erheblich gefährden und ist abzulehnen. Damit meinen wir zum Beispiel die World Games, die Finals sowie Welt- und Europameisterschaften anderer Sportarten.“
Die Reform des Staatsvertrags könnte aus Sicht des LSVBW erhebliche Auswirkungen auf die Landesrundfunkanstalten der ARD haben und ihre Rolle als Vermittler regionaler Sportkultur und Berichterstatter lokaler Sportereignisse einschränken:
- Verlust der regionalen Vielfalt: Die Landesrundfunkanstalten sind stark in den Regionen verankert und berichten zu einer breiten Auswahl an regionalen Sportereignissen. Etatbeschränkungen könnten dazu führen, dass weniger lokale und regionale Sportveranstaltungen übertragen werden, was den Zuschauenden wichtige Einblicke in ihre Sportkultur nimmt.
- Förderung des Amateursports: Viele Landesrundfunkanstalten setzen sich aktiv für den Amateursport ein und berichten über lokale Wettbewerbe. Die Reform könnte diese Berichterstattung weiter einschränken, was besonders für kleinere Sportarten und -vereine schädlich wäre, die auf mediale Sichtbarkeit angewiesen sind.
- Unterstützung der Regionalidentität: Lineare und digitale Sportangebote tragen zur regionalen Identität bei, indem sie lokale Athletinnen und Athleten, Mannschaften und Sportveranstaltungen sichtbar machen. Eine Kürzung der Sportrechte könnte diese Verbindung schwächen und die Bindung der Zuschauerinnen und Zuschauer zu ihren Regionen beeinträchtigen.
Mehr Infos: https://www.swr.de/swraktuell/die-folgen-des-reformstaatsvertrags-fuer-swr-aktuell-100.html
Quelle: Landessportverband Baden-Württemberg