LSVBW | Soforthilfe Sport bis Juni 2021 verlängert
25.11.2020
Das Sportministerium im Land hat den bestehenden Rettungsschirm für Sportvereine und -verbände bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das bestätigte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg am Dienstag (24. November 2020). Die von den rund 11,6 Millionen Euro bisher noch nicht verausgabten Fördermittel der Soforthilfe stehen somit weiterhin zur Verfügung. Die Verlängerung der Förderung der über 11.300 Sportvereine trägt den nachlaufenden Herausforderungen der Pandemie Rechnung. Die Soforthilfe-Anträge können weiter wie gewohnt direkt bei den Sportbünden gestellt werden.
Am 24.11.2020 verlängerte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg den Rettungsschirm, der sich über in ihrer Existenz bedrohte Sportvereine und -verbände legt. Die Corona bedingte „Soforthilfe Sport“ ist seit Mitte des Jahres für Sportfachverbände und Sportvereine, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Existenznotlagen geraten sind, unbürokratisch abrufbar. Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin des Landessportverbandes Baden-Württemberg (LSVBW), bekräftigte erneut: „Es ist eine Bestätigung, dass die Landesregierung den organisierten Sport im Blick hat. Sicherlich sind die bestehenden Einschränkungen für die gesamte Gesellschaft und Sportlandschaft aktuell schwierig. Dennoch steht das Land weiterhin zu seinem Wort und bestätigt seine Aussagen aus dem Frühjahr, „den Sport nicht im Regen stehen zu lassen“. Das lässt mich positiv gestimmt auf das blicken, was vor uns liegt.“
Viele Sportvereine und -verbände haben nach der Öffnung des Sportbetriebes im Mai 2020 Möglichkeiten und kreative Lösungen gesucht, einen Sportbetrieb unter den bestehenden Auflagen wieder anzubieten. Zudem wurden unter enormem, überwiegend ehrenamtlichen Aufwand Hygienekonzepte entwickelt und implementiert. Der finanzielle Einschnitt dieses zweiten „Lockdowns“ stellt den organisierten Sport im Land vor teilweise existenzielle Herausforderungen. „Die Sportorganisation hat sich mit großer Solidarität an den bisherigen Einschränkungen beteiligt und mit seinen jeweils zulässigen Sportangeboten zum Wohlergehen der Bevölkerung enorm beigetragen. Die erneute Schließung des Sportbetriebes ist insofern ein herber Rückschlag für Vereine und Verbände. Für nachlaufende Schwierigkeiten ist die Soforthilfe Sport bis zum 30. Juni 2021 von hoher Bedeutung. Ich bin mir sicher, dass bei fehlenden Mitteln die Töpfe – wie durch die Politik bereits zugesagt – nicht versiegen werden“, so die Präsidentin weiter.
Mehr Infos: https://www.lsvbw.de/soforthilfe-sport-verlaengert/
Quelle: Landessportverband Baden-Württemberg