LSVBW | Kinder können zurück in den Trainingsbetrieb
  08.03.2021


Seit dem gestrigen Sonntag (7. März 2021) liegt die neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg vor. Diese gilt seit dem heutigen Montag (8. März 2021). Vor allem Kindern, aber auch Erwachsenen ermöglicht die neue Verordnung einen kleinen Schritt in Richtung normalem Sporttreiben. LSVBW-Präsidentin Elvira Menzer-Haasis ist erfreut über dieses "überfällige Signal an alle Sportler im Lande".

Vor allem für Kinder ist die Rückkehr zum Sport nun möglich

Vor allem für Kinder ist dieser erste Öffnungsschritt für den Sport in Baden-Württemberg ein lang ersehntes Zeichen. Bis zum 20 Kinder dürfen seit heute wieder gemeinsam Sport im Freien machen. Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin des Landessportverbandes Baden-Württemberg, zeigte sich erfreut über diese Entwicklung: „Nach Monaten ohne Perspektive für den Freizeit- und Breitensport in Baden-Württemberg ist dieser erste Öffnungsschritt ein überfälliges Signal an alle Sportler im Lande. Im Namen des Landessportverbands Baden-Württemberg begrüße ich diesen sehr. Dass nun vor allem Kindern wieder die Möglichkeit zu Sport und Bewegung in der Gruppe gegeben wird, ist besonders erfreulich." Doch weiterhin ist aufgrund von erneut steigenden Inzidenzen Vorsicht angesagt: "Lassen Sie uns diesen ersten Schritt gemeinsam und mit großer Sorgfalt gehen, sodass auch der nächste Schritt bald möglich wird", so Menzer-Haasis weiter.

In der Neuen Verordnung der Landes Baden-Württemberg heißt es: Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten ist abweichend von Satz 2 Nummer 4 für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 zulässig; im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben. In den Fällen des Satz 3 darf keine Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen; auf weitläufigen Außenanlagen dürfen mehrere Gruppen nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 unabhängig voneinander den Sport ausüben.

Auch Erwachsenen bieten sich neue Möglichkeiten. So ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner eine kontaktarme Sportausübung im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich.

Mehr Infos: https://www.lsvbw.de/kinder-koennen-zurueck-in-den-trainingsbetrieb/

Quelle: Landessportverband Baden-Württemberg

 

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