Handball | Soforthilfeprogramm ist angelaufen
  06.04.2020


Der Spielbetrieb in Handball-Deutschland ruht oder ist ganz beendet, und auch andere Sportarten haben wegen der Corona-Pandemie alles auf „Null“ gestellt. Fast alle Sportvereine machen sich Sorgen um ihre Existenz, zumindest über die Bewältigung der zum Teil verheerenden finanziellen Folgen und Einbußen durch die bisher von Bund und Land getroffenen Maßnahmen. An allen Ecken und Enden fehlen Einnahmen, und die Verantwortlichen in den Clubs oder den Abteilungen sind verzweifelt auf der Suche nach Hilfen, Unterstützung oder möglichen Entscheidungen. Handball Baden-Württemberg informiert seine Vereine jetzt über den Umgang mit der aktuellen Situation, insbesondere über die Möglichkeiten der Abschwächung wirtschaftlicher negativer Folgen.

Mittlerweile ist das Förderprogramm zur Soforthilfe für „Kleinstbetriebe und Soloselbstständige“ verabschiedet worden und angelaufen. In dessen Durchführungsbestimmungen werden „Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt und förderfähig ausgewiesen“. In Baden-Württemberg können die Anträge auf Soforthilfe nur über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aufgerufen und ausgefüllt werden. „Hilfestellung bei der Feststellung der Antragsberechtigung sowie bei der Beantragung bieten ausschließlich die Kammern, also die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern“, so der Hinweis des Ministeriums.

Verschiedene Erlasse des Bundesfinanzministeriums im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder betreffen die Stundung von diversen steuerlichen Abgaben oder die Anpassung der Vorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschaftsteuer. Bereits Mitte März hatten die Präsidenten des Badischen Handball-Verbandes (BHV), Peter Knapp (Oftersheim), des Handballverbandes Württemberg (HVW), Hans Artschwager (Hildrizhausen), und des Südbadischen Handballverbandes (SHV), Alexander Klinkner (Ettlingen), vorgeschlagen, „dass alle Vereine auf Grund der wegfallenden Spiele, Meisterschaften, Bewirtungs- und Festeinnahmen etc. im Steuerjahr 2020 von allen fiskalischen Zahlungen freigestellt werden sollten“. Das, so das Präsidenten-Trio weiter „wäre ein Beitrag, der auch den Ehrenamtlichen und Helfern vor Ort massiv helfen würde“

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) empfiehlt allen seinen Mitgliedsorganisationen, „unbedingt“ Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Strukturen zu stellen. „Zu den Antragsberechtigten müssen auch Vereine und Verbände zählen, die Beschäftigungsverhältnisse haben beziehungsweise wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind und in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsprobleme geraten sind.“ In diesem Zusammenhang könnte auch die „Vereinfachung von Kreditaufnahmen“, wie der „Übersicht der Wirtschaftshilfen der Bundesländer“ unter „Baden-Württemberg“ zu entnehmen ist, hilfreich sein.

Im Übrigen bezeichnet eine Anwaltskanzlei in einer rechtlichen Einschätzung über die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Sport die Pandemie als „grundsätzlich höhere Gewalt“ und befasst sich ausführlich mit Themen wie Verträge, Spielbetrieb, Fürsorgepflicht der Arbeitgeber, Kurzarbeit, aber auch Sponsoring- und Partnerverträge, Ticketing oder Vereins- und Gesellschaftsrecht.

Mehr Infos: https://www.handballbw.de/home/aktuell/detail/news/soforthilfeprogramm-angelaufen-vereine-sollten-unbedingt-antraege-stellen

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