Fußball | Auswirkungen der neuen Verordnung
  12.01.2022


Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung mit Wirkung ab Mittwoch (12. Januar 2022) erneut angepasst. Danach gelten die bisherigen Regelungen der Alarmstufe II unverändert bis mindestens 1. Februar 2022 und zwar ungeachtet der Hospitalisierungsrate und der Auslastung der Intensivbetten. Weiterhin Gültigkeit haben auch die Sonderregelungen für Schüler*innen, und zwar mindestens bis zum Außerkrafttreten der aktualisierten Corona-Verordnung am 9. Fabruar 2022. Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schüler*innen laut Landesregierung auslaufen, ein konkretes Datum wird nicht genannt. Im Einzelnen gelten damit aktuell die folgenden Vorgaben:

Die Fußballverbände in Baden-Württemberg sind im engen Austausch mit dem zuständigen Kultusministerium und bemühen sich darum, dass die Sonderregelung für Schüler*innen weiterhin Bestand haben, um das Fußballspielen unter vertretbaren Voraussetzungen auch zukünftig – also über den 9. Februar 2022 hinaus – zu ermöglichen. Unverändert wird von den Fußballverbänden in Baden-Württemberg angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen – soweit erforderlich auch unter den aktuellen Bedingungen der Alarmstufe II. Ob das möglich sein wird, hängt von der Entwicklung der pandemischen Lage und insbesondere von den dann geltenden Regelungen ab.

Mehr Infos: https://www.wuerttfv.de/news/alarmstufe-ii-bis-mindestens-1-februar-ausnahme-fuer-schueler-verlaengert/

Quelle: Württembergischer Fußballverband

Fußball | Auswirkungen der neuen Verordnung