DOSB | EHS-Folgevereinbarung geschlossen
22.11.2023
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) wird sich stellvertretend für den gemeinnützigen organisierten Sport auch künftig am „Ergänzenden Hilfesystem“ (EHS) für Betroffene sexualisierter Gewalt beteiligen. Dies haben der DOSB und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einer Folgevereinbarung beschlossen. Die neue Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2025. Die Vereinbarung enthält eine wichtige Botschaft für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kindheit im Sport. So wurde mehrfach von Betroffenen berichtet, dass die Gesamtbearbeitungsdauer der Anträge zu langwierig sei.
Mehr Infos: https://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung
Quelle: Deutscher Olympische Sportbund