DOSB | Doppelerfolg für den organisierten Sport
  05.09.2025


Der Sport darf sich dieser Tage über vielfältige politische Unterstützung und finanzielle Berücksichtigung freuen. Der Haushaltsausschuss im Deutschen Bundestag hat am Donnerstag (4. September 2025) in seiner Bereinigungssitzung den Sport als ausdrücklichen Förderzweck in den Gesetzestext zum 100 Milliarden Euro schweren Sondervermögen der Länder aufgenommen. Dies erfolgte auf gemeinsamen Antrag der CDU/CSU und der SPD-Fraktion. Nachdem der Sport im ersten Entwurf des Bundesgesetzes noch keinerlei Erwähnung gefunden hatte, hatten der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und seine 16 Landessportbünde sich mit Nachdruck und Erfolg dafür eingesetzt, dies zu ändern. In einem ersten Schritt war der Sport in der Gesetzesbegründung als einer von mehreren weiteren förderfähigen Bereichen ergänzt worden.

Nun folgte am 4. September 2025 eine weitere, wichtige Aufwertung. Im Rahmen der Beratungen ist es gelungen, dass der Sport im Gesetzestext in § 4 ausdrücklich als Förderzweck benannt wird, zugleich ist die Liste der Förderzwecke nun abschließend. Damit ist das Signal an Länder und Kommunen noch deutlicher, dass sie den Sport und seine stark sanierungsbedürftige Infrastruktur an der Basis mit ihrem Anteil der 100 Milliarden Euro unterstützen können und sollen. Das Gesetz muss sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat noch abschließend beschlossen werden.

Die Sportmilliarde des Bundes kommt

Nahezu zeitgleich zum Beschluss zum Sondervermögen der Länder, durfte der Sport einen weiteren, bedeutenden Erfolg verkünden. Die Vertreter*innen im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages haben entschieden, die sogenannte „Sportmilliarde“ des Bundes einzuführen. Damit setzen sie nicht nur eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag um, sondern kommen auch einer der zentralen Forderungen des DOSB nach. Dabei handelt es sich um ein komplett neues Programm zur Förderung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten im Breitensport. Das Geld dafür – eine Milliarde Euro bis zum Ende der Legislaturperiode – stammt aus dem Bundesanteil des Sondervermögens zur Verbesserung der Infrastruktur und soll ab August 2026 abgerufen werden können. Neu ist zudem, dass die Antragstellung in einem Pilotprojekt niedrigschwellig und unbürokratisch verlaufen soll.

Mehr Infos: https://www.dosb.de/aktuelles/news/detail/eine-milliarde-euro-fuer-sportstaetten

Quelle: Deutscher Olympische Sportbund

DOSB | Doppelerfolg für den organisierten Sport