Corona | Verlängerung der Verordnung mit Anpassungen
19.03.2022
Die Anzahl der SARS-CoV-2-Neuinfektionen verbleibt seit Ende Februar 2022 auf sehr hohem Niveau und erreicht neue Höchstwerte. Deshalb hat die Landesregierung von Baden-Württemberg entschieden, von der durch das am 18. März 2022 beschlossene Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, bereits bestehende Corona-Verordnungen bis zum Ablauf des 2. April 2022 weitestgehend aufrechtzuerhalten. Auf der Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes wurden die CoronaVO und die CoronaVO Sport angepasst und am 18. März 2022 notverkündet. Die Änderungen treten am 19. März 2022 in Kraft.
Mehr Infos: https://www.lsvbw.de/corona-vo-verlaengert/
Quelle: Landessportverband Baden-Württemberg