Corona | Notbremse hat Auswirkungen auf den Sport
  19.04.2021


Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona Verordnung, die seit heute (19. April 2021) gültig ist, veröffentlicht. Laut dieser Verordnung gilt ab einer Inzidenz von 100 eine verbindliche Notbremse. Laut der Verordnung ist dann nur noch Individual- und Mannschaftssport für den Profi- und Spitzensport sowie kontaktloser Individualsport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt.

Bei einer Inzidenz von unter 100 ist zwar nach wie vor kontaktarmer Freizeit- und Individualsport erlaubt, die neue Verordnung lässt aber bei einer Inzidenz von über 100 nur kontaktfreie Sportausübung zu. Die Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs des Spitzen- und Profisports bleibt bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 gestattet.

Mehr Infos: https://www.lsvbw.de/coronavirus/

Quelle: Landessportverband Baden-Württemberg

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