Corona | Neue Verordnung für die Alarmstufe I
  29.01.2022


Nachdem am Freitag (28. Januar 2022) eine geänderte Corona-Verordnung in Kraft getreten ist, war auch eine Anpassung der Corona-Verordnung Sport notwendig geworden. Diese gilt vom 29. Januar an. Von Bedeutung ist insbesondere, dass der vorübergehend außer Kraft gesetzte Stufenplan wieder gilt. Zur Anwendung kommen aktuell die Regelungen der Alarmstufe I (bisher: „Alarmstufe“). Die Regelung mit Schülerausweisen wurde verlängert. Die genauen Regelungen sind auf der Homepage des Landessportverbandes Baden-Württemberg aufgelistet.

Mehr Infos: https://www.lsvbw.de/neue-corona-verordnung-fuer-die-alarmstufe-i/ und https://www.swr.de/sport/hintergrund/coronaverordnung-baden-wuerttemberg-zuschauer-sport-100.html

Quelle: Landessportverband Baden-Württemberg

Corona | Neue Verordnung für die Alarmstufe I