Corona | Lockerungen bei Sportveranstaltungen
  09.02.2022


Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung erneut angepasst. Ab Mittwoch (9. Februar 2022) gilt für den Sport die notverkündete Verordnung CoronaVO Sport. Diese sieht Lockerungen bei den Regelungen bei Veranstaltungen vor. Folgende Änderungen sind für den Sport von Bedeutung:

  • In der Alarmstufe I wurden die Personenobergrenzen für Veranstaltungen (§ 10 Absatz 2 Nummer 2 CoronaVO) angepasst. Dabei ist weiterhin eine Auslastung von maximal 50 % der zugelassenen Kapazität möglich. Künftig sind die Obergrenzen
  • in geschlossenen Räumen bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Besucherinnen und Besucher, bei 2G plus-Veranstaltungen 4.000 Besucherinnen und Besucher,
  • im Freien bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Besucherinnen und Besucher, bei 2G plus-Veranstaltungen 10.000 Besucherinnen und Besucher.

Weiterhin gilt, dass bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Besucherinnen und Besuchern maximal 10 % der Plätze als Stehplätze ausgewiesen werden können und im Übrigen Sitzplätze zuzuweisen sind.

Mehr Infos: https://www.lsvbw.de/lockerungen-bei-veranstaltungen/

Quelle: Landessportverband Baden-Württemberg

Corona | Lockerungen bei Sportveranstaltungen