Corona-Impfungen | Impfberechtigte Trainerinnen und Trainer
28.05.2021
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe werden seit dem 17. Mai in Baden-Württemberg in der Impfreihenfolge prioritär behandelt. Sie können sich damit bereits jetzt um einen Termin in einem der Impfzentren bemühen. Zur Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der Impfreihenfolge des Landes gehören auf alle Fälle alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Sommerferien Kinder- und Jugendfreizeiten betreuen. Ferner umfasst werden unserer Einschätzung nach auch alle Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die Sport mit Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis einschließlich 26 Jahren anbieten, sofern ihr Verein anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist.
Quelle: Württembergische Sportjugend