Bildungszeitgesetz | Schwäbischer Turnerbund als Bildungsträger anerkannt
  12.04.2016


Seit kurzem ist die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karsruhe bekannt: Der STB ist als Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes offiziell anerkannt.

Ehrenamtliche können ab sofort bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaub für Aus-, Fort- und Weiterbildungen des Schwäbischen Turnerbunds (STB) beantragen. Seit kurzem ist die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karsruhe bekannt: Der STB ist als Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes offiziell anerkannt. Damit können im Sportverein ehrenamtlich Tätige, zum Beispiel Funktionäre, Trainer oder Übungsleiter für Aus- und Fort- und Weiterbildungen des STB ab sofort Bildungszeit bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Antrag kann unter www.bildungszeit-bw.de heruntergeladen werden.

Mehr Infos: http://stb.de/bildung.html