Beachvolleyball | VLW legt Handlungsempfehlungen vor
  01.05.2020


Der Vorstand und das Präsidium des Volleyball-Landesverbandes Württemberg (VLW) haben in den vergangenen Wochen ihren verantwortungsbewussten Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie geleistet und leisten diesen auch weiterhin. Verbunden mit dem Wunsch, eine schrittweise Wieder-Aufnahme des Beachvolleyballs in Württemberg zu ermöglichen, hat der Vorstand des VLW verbindliche Regeln entwickelt, die mindestens eingehalten werden sollten, um eine schrittweise Wiederaufnahme des Volleyballsports zu ermöglichen. Die Regeln basieren auf Empfehlungen des Wissenschaftsrates der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention, modifiziert nach einer Empfehlung des Deutschen Volleyball Verbandes (DVV). Im Rahmen der vom DOSB formulierten, übergeordneten Leitlinien und behördlicher Anordnungen gibt der VLW seinen Mitgliedern folgende sportfachlich angepasste Übergangs-Regeln vor. Trotz dieser Regeln besteht ein Rest-Risiko, alle Vereine sollten gründlich abwägen, ob sie dies eingehen wollen. Diese Regeln sind kein „Freifahrtschein“, sondern lediglich eine Hilfestellung für die Vereine. Jeder Sportler und Betreuer muss eigenverantwortlich entscheiden. 

Mehr Infos: https://www.vlw-online.de/fileadmin/vlw/news/verband/RH_TOP_13.2_Handlungsempfehlung_Volleyball-Beachvolleyball.pdf

Quelle: VLW

Beachvolleyball | VLW legt Handlungsempfehlungen vor